• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Klage eines Betriebsrats gegen Abmahnungen beim Flyerverteilen

11.12.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Zur Klage eines Betriebsrats gegen Abmahnungen beim Flyerverteilen

Beitrag mit Bild

©Coloures-Pic/fotolia.com

Das Arbeitsgericht Krefeld hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Klage eines Betriebsratsmitglieds gegen die Abmahnungen wegen des Verteilens von Flyern in einem großen Stahlunternehmen beschäftigt.

Ein Arbeitnehmer in einem Stahlunternehmen hatte Flyer für seine Gruppierung innerhalb des Betriebsrats verteilt. Die Arbeitgeberin sah hierin eine Gefährdung des Betriebsfriedens. Der Mitarbeiter habe gegen eine Neutralitätspflicht verstoßen, die ihm ihrer Meinung nach als Betriebsratsmitglied obliege. Bei ihr gelte eine Regelung, nach der nur Flyer des Betriebsrats, nicht aber Flyer einzelner Gruppierungen im Betriebsrat zulässig seien. Außerdem seien die verteilten Flyer inhaltlich unrichtig und hätten deshalb die Mitarbeiter/innen verunsichert. Die Flyer hätten den Eindruck erweckt, sie plane als Arbeitgeberin die Kürzung von übertariflichen Zulagen. Dies sei falsch. Sie habe hierüber mit dem Betriebsrat in den letzten Jahren auch nicht verhandelt. Es erfolgen daher gleich zwei Abmahnungen gegen den Mitarbeiter.

Abmahnungen müssen entfernt werden

Streitig war zudem, ob der Mitarbeiter die Flyer auf dem Bürgersteig vor dem Werkstor oder auf dem Werksgelände verteilt habe. Unterschiedliche Auffassungen bestanden auch zu der Frage, ob die Arbeitgeberin im Vorfeld für das Verteilen von Flyern klare Vorgaben aufgestellt habe und ob sie dazu überhaupt berechtigt sei. Das Arbeitsgericht Krefeld entschied mit Urteil vom 07.12.2018 (2 Ca 1313/18), dass die Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden müssen. Es begründete dieses Urteil damit, dass jedenfalls eine allgemeine Regelung, nach der auch außerhalb des Betriebsgeländes nur vom gesamten Betriebsrat autorisierte Flyer verteilt werden dürften, nicht zulässig sei. Außerdem habe die Arbeitgeberin nicht nachvollziehbar dargelegt, dass durch die vom Kläger verteilten Flyer tatsächlich Mitarbeiter/innen verunsichert worden seien.

(ArbG Krefeld, PM vom 07.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank