Ab 01.01.2019 sind Bestätigungsvermerke im neuen Format gemäß IDW PS 400 n.F. zu erteilen. Deshalb werden zum 31.12.2018 einige Teile von IDW Verlautbarungen aufgehoben.
Nachfolgende Teile von IDW Verlautbarungen werden zum Jahresende aufgehoben:
- Anhang 1 und 2 des IDW Prüfungsstandards: Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft (IDW PS 730)
- Anhang 1 und 2 des IDW Prüfungshinweises: Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben (IDW PH 9.400.3)
- IDW PH 9.400.3, Tz. 7 und 8.
Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) hat die Formulierungsempfehlungen für Bestätigungsvermerke bei Eigenbetrieben und Gemeinden angepasst. IDW Mitglieder finden diese zusammen mit Anwendungshinweisen im Ergebnisbericht über die 123. ÖFA-Sitzung im Mitgliederbereich „Mein IDW“.
(IDW vom 06.12.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)