• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

04.12.2018

Meldung, Steuerrecht

Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Wenn Rechtsberatung, Steuerberatung und Revisionsdienstleistungen innerhalb derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereitgestellt werden, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Daher soll eine transparente Angabe über die für einen Mandanten erbrachten Dienstleistungen und eine klare Trennung zwischen diesen Dienstleistungen erfolgen.

Dies sind die Empfehlungen der Berichterstatter Luděk Niedermayer (EVP) und Jeppe Kofod (S&D) des TAX3 Sonderausschusses zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Der Sonderausschuss hat das Ziel, die Enthüllungen der Paradise Papers aufzuarbeiten und die Arbeiten der Ausschüsse TAXE1, TAXE2 sowie PANA fortzuführen.

Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme

Der Berichtsentwurf enthält Empfehlungen an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, um Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme zu schließen, die durch die Paradise Papers und andere Enthüllungen aufgedeckt wurden. So werden EU-Kommission und Rat gefordert, eine umfassende Definition der Indikatoren für aggressive Steuerplanung vorzuschlagen. Außerdem soll die EU-Kommission prüfen, ob sich nicht eine Verordnung besser zur Geldwäschebekämpfung eignet als die bisherigen auf Mindestharmonisierung basierenden Richtlinien. Diese führen derzeit zu unterschiedlichen nationalen Überwachungs- und Durchsetzungspraktiken in den Mitgliedstaaten. Über den Berichtsentwurf soll Anfang 2019 abgestimmt werden.

(DAV, EiÜ vom 30.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht