• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • 55 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

15.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

55 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Beitrag mit Bild

©pattilabelle/fotolia.com

Im November können sich viele Beschäftigte wieder über Weihnachtsgeld freuen. Mit 55 % erhält etwas mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland diese Jahressonderzahlung, zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Chance, Weihnachtsgeld zu erhalten, ist dabei unter den verschiedenen Beschäftigtengruppen sehr ungleich verteilt. „Entscheidend ist vor allem die Frage“, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten, „ob die Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder nicht.“ Während 77 % aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld bekommen, sind es in Betrieben ohne Tarifvertrag lediglich 42 %.

West/Ost-gefälle besteht noch immer

Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 56 %, in Ostdeutschland nur 42 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.

Gender Pay Gap auch an Weihnachten

Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 49 %, bei den Männern dagegen 57 %. Auch hier spielt die Tarifbindung eine wichtige Rolle: Frauen arbeiten häufiger als Männer in Branchen wie z.B. dem Einzelhandel, wo die Tarifbindung in den letzten Jahren besonders stark zurückgegangen ist. Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld außerdem mit 56 % deutlich wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 45 % eine entsprechende Sonderzahlung erhalten.

Und wer bekommt was?

Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen), bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 % eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 %), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 %) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 %). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 80 % in Westdeutschland und zwischen 39 und 60 % in Ostdeutschland.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 13.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


12.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


12.05.2026

Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Werbeaussagen wie „macht nicht müde“ sind irreführend, wenn mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments im Beipackzettel ausdrücklich genannt werden.

weiterlesen
Irreführende Werbung bei Allergiemittel

Meldung

©gguy/fotolia.com


11.05.2026

Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern

Bei Cum-Ex-Geschäften soll verhindert werden, dass Beteiligte ihre Vergütung behalten können, nur weil sie bereits vor der Steuererstattung gezahlt wurde.

weiterlesen
Cum-Ex-Geschäfte: Bundesrat möchte das Einziehen illegaler Gewinne erleichtern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht