Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde steigt. Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 %.
Mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ wird die von der Mindestlohnkommission am 26.06.2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Die Mindestlohnkommission entscheidet nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.
Mindestlohn wird nicht immer gezahlt
Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, wie Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland, sollen von den Veränderungen profitieren. Gleichzeitig trägt die stufenweise Erhöhung auch den Belangen der Wirtschaft Rechnung: Betriebe könnten durch die Erhöhung in zwei Schritten die steigenden Lohnkosten besser tragen. Ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten, das kontrolliert der Zoll. Laut Verdienste-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So haben im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde erhalten. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse haben unter 8,50 Euro je Stunde gelegen.
Hohe Geldbußen als Abschreckung
Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Arbeitgeber, die die Arbeitszeiten nicht ordentlich dokumentieren, können mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, wird die Bundesregierung den Zoll durch 7.500 zusätzliche Stellen verstärken.
(Bundesregierung, NL vom 02.11.2018 / Viola C. Didier)