• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen der Abwicklungsbesteuerung?

06.11.2018

Meldung, Steuerrecht

Verlustabzugsbeschränkung im Rahmen der Abwicklungsbesteuerung?

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens sog. Zwischenveranlagungen aufzuheben sind und eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten des gesamten Liquidationszeitraumes ohne Berücksichtigung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach der sog. Mindestbesteuerung zu erfolgen hat.

Im Streitfall war im Jahr 2003 das Insolvenzverfahren über eine GmbH eröffnet worden. Am 15.03.2015 erstellte der Insolvenzverwalter die Schlussbilanz der GmbH, das Insolvenzverfahren wurde im Juli 2017 aufgehoben.

Streit um Körperschaftsteuer

Das Finanzamt setzte die Körperschaftsteuer zunächst für den Veranlagungszeitraum 2003 bis 2005 fest, wobei es den Grundabzugsbetrag i.H.v. 1 Mio. Euro nach der sog. Mindestbesteuerung in diesem Zeitraum lediglich einmal berücksichtigte. Für die Jahre 2006 bis 2015 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer jährlich fest. Der Insolvenzverwalter beantragte im Jahr 2018 erfolglos beim Finanzamt die Aufhebung der Veranlagungen der GmbH und den Erlass eines Körperschaftsteuerbescheids für den Zeitraum der Abwicklung 2003-2015, wobei die Berechnung der Steuer ohne Anwendung der Mindestbesteuerungsregelung begehrt wurde.

Erfolg vor dem Finanzgericht

Der hiergegen gerichteten (Sprung-)Klage verhalf das Finanzgericht Düsseldorf zum Erfolg (Urteil vom 18.09.2018 – 6 K 454/15 K). Nach Auffassung des Senats handelt es sich bei den vorliegenden Veranlagungen für die Jahre 2003-2015 nur um vorläufige Zwischenveranlagungen, die am Ende des Abwicklungszeitraums durch einen Bescheid zu ersetzen sind, in dem der Gewinn bzw. der Verlust für den gesamten Abwicklungszeitraum ermittelt wird. Hierfür spreche, dass das Gesetz die Bestimmung der Länge der Besteuerungszeiträume im Liquidationsfall in das Ermessen der Finanzverwaltung stelle. Würden die Veranlagungen als endgültig verstanden, stünde im Ergebnis auch die Höhe der entstehenden Steuer im Ermessen der Finanzverwaltung, was mit dem Grundsatz der leistungsgerechten Besteuerung unvereinbar sei.

Auslegung der Mindestbesteuerungsregelung

Im Rahmen einer endgültigen Abwicklungsbesteuerung sei die Mindestbesteuerungsregelung verfassungskonform auszulegen und um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu ergänzen, dass die Mindestbesteuerung nur eingreife, soweit sie keine definitive Besteuerung auslöse. Dies ergebe sich u.a. aus der Gesetzesbegründung, wonach durch die Mindestbesteuerung keine Verluste endgültig verloren gehen sollten.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 05.11.2018 / Viola C. Didier)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Meldung

©marketlan/123rf.com 


30.04.2024

Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Der IDW EPS 527, verabschiedet vom Bankenfachausschuss des IDW, regelt die Prüfung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen gemäß KWG und PrüfbV.

weiterlesen
Neuer IDW Prüfungsstandard zur Geldwäscheprüfung

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


29.04.2024

Bundesrat billigt Solarpaket I

Weniger Bürokratie beim Thema Solarstrom: Der Bundesrat hat dem Solarpaket I zugestimmt. Solaranlagen können künftig leichter installiert und betrieben werden als bisher.

weiterlesen
Bundesrat billigt Solarpaket I

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank