22.10.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Ausschuss stimmt für Brückenteilzeit

Beitrag mit Bild

©Markus Mainka/fotolia.com

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt.

Die Neuerung sieht vor, dass Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit dürfen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren.

Zumutbarkeitsgrenze für KMU

Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt. Diese Arbeitgeber müssen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

Ablehnung zweier Anträge

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigten ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

(Dt. Bundestag, hib vom 17.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank