In Deutschland ist etwa jeder fünfte Erwerbstätige atypisch beschäftigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt, lag 2017 der Anteil der atypisch Beschäftigten bei 20,8 %, wohingegen 69,3 % der Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen beschäftigt waren.
Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden – in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis – Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Leiharbeitsverhältnisse gezählt. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch, z. B. wegen geringer Arbeitszeiten, häufig nur bedingt erfüllen. Sie sind jedoch nicht mit prekärer Beschäftigung gleichzusetzen, betont die Bundesregierung in der Antwort.
Anteil der atypisch Beschäftigten bleibt stabil
Der Anteil der atypischen Beschäftigten sei in den vergangenen Jahren stabil geblieben, heißt es weiter in der Antwort. Mit der höheren Erwerbstätigkeit insgesamt habe es sowohl einen Anstieg bei den Normalarbeitsverhältnissen gegeben als auch bei der atypischen Beschäftigung.
(Dt. Bundestag, hib vom 20.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)