• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Leiharbeit und befristete Beschäftigung in Deutschland

17.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Leiharbeit und befristete Beschäftigung in Deutschland

Beitrag mit Bild

©Style-Photography/fotolia.com

In zwei Kleinen Anfragen hat die Fraktion Die Linke aktuelle Daten zu Leiharbeit und befristeter Beschäftigung abgefragt. Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert, das nun seit April 2017 gilt. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, Bilanz zu ziehen.

Im Dezember 2017 gab es eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, das waren 2,8 % aller Beschäftigten. Von 961.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern arbeiteten 84 % in Vollzeit und 16 % in Teilzeit, weitere 70.000 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4148). 43.000 sozialversicherungspflichtige Leiharbeiter und 4.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten zusätzlich Arbeitslosengeld II. Knapp 63 % der Leiharbeitskräfte zählten zu den Geringverdienern.

23 % der befristet Beschäftigten finden keine Dauerstelle

Im Jahr 2017 waren 8,3 % der Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland befristet, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4137). Aus der Antwort geht, auf Basis von Zahlen des Mikrozensus, auch hervor, dass knapp 23 % der befristet Beschäftigten keine Dauerstelle finden und nur knapp 5 % nach keiner Dauerstelle suchen. Die Befristungsquoten waren demnach bei jungen Menschen bis 24 Jahre (26,4 %), bei Akademikern (10,9 %) und Menschen ohne Bildungsabschluss (16,6 %) besonders hoch. Ausländer waren deutlich mehr betroffen (16,4 %) als Deutsche (7,8 %).

(Dt. Bundestag, hib vom 12. und 13.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht