• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen

06.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Erleichterung bei der Einreichung von Berichten zu Investmentvermögen

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass Jahres-, Halbjahres- und Zwischenberichte sowie Prüfberichte zu Investmentvermögen ab sofort nicht mehr in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln sind.

Für die Übermittlung von Jahres-, Halbjahres- und Zwischenberichten zu Investmentvermögen gilt nachfolgende Erleichterung: Abweichend von § 4 Abs. 1 Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und ‑Bewertungsverordnung (KARBV) ist ab sofort nur noch ein Exemplar in Papierform und ein Exemplar elektronisch (per CD oder per USB-Stick) zu übermitteln. Diese Erleichterung gilt auch für Prüfberichte zu Investmentvermögen. Auch hier genügen ab sofort zwei Exemplare, davon ein Exemplar in Papierform und ein Exemplar elektronisch. § 3 Absatz 5 Satz 1 Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV) wird ebenfalls entsprechend geändert.

Keine Veränderung bei Auflösungs- und Abwicklungsberichten

Für Auflösungs- und Abwicklungsberichte bleibt es dagegen bei der gegenwärtigen Regelung, wonach zwei Exemplare in Papierform und ein Exemplar elektronisch einzureichen sind. § 4 Absatz 1 KARBV wird entsprechend geändert. Auch sind Prüfungsberichte zu Kapitalverwaltungsgesellschaften weiterhin entsprechend der aktuellen Regelung einzureichen (das heißt zwei Exemplare in Papierform und ein Exemplar elektronisch).

Das elektronische Exemplar von Berichten nach der KAPrüfbV wird nach Inkrafttreten der Änderung von § 3 Absatz 5 KAPrüfbV nur noch über das MVP-Portal eingereicht werden können.

(WPK vom 06.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank