Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bestimmt worden. Darüber informiert ein aktuelles BMF-Schreiben.
Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019“ wurden vom BMF bekannt gemacht (Muster Lohnsteuer-Anmeldung 2019). Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen.
(BMF-Schreiben vom 24.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)