• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zum EU-Vorschlag für eine Mobilitätsrichtlinie

28.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zum EU-Vorschlag für eine Mobilitätsrichtlinie

Beitrag mit Bild

Die EU plant einen umfassenden Sekundärrechtsrahmen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU zu schaffen.

Das IDW hat kritisch Stellung genommen zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (kurz: MobilRL-E). Der Vorschlag ist Teil des sog. EU Company Law Package, das die EU-Kommission am 25.04.2018 vorgestellt hatte.

Durch die MobilRL soll die Richtlinie über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts weiterentwickelt werden zu einem umfassenden Sekundärrechtsrahmen für grenzüberschreitende Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel) innerhalb der EU.

Umwandlungsstichtag wirft Fragen auf

Das IDW sieht in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf: Ein Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf den für jede Umwandlungsart vorgesehenen Regelungen zur Festlegung eines Rechnungslegungsstichtags (Umwandlungsstichtag). Diese Regelungen werfen einige Fragen auf und würden zum Teil einer Übertragung der bislang jedenfalls für nationale Umwandlungen gelebten Praxis entgegenstehen. Das IDW spricht sich mit Blick auf grenzüberschreitende Spaltungen dafür aus, den Anwendungsbereich neben Auf- und Abspaltungen auch auf Ausgliederungen zu erstrecken sowie neben Spaltungen zur Neugründung auch Spaltungen zur Aufnahme sekundärrechtlich zuzulassen.

Missbrauchskontrolle bei grenzüberschreitendem Formwechsel

Abgelehnt wird der Vorschlag der EU-Kommission, die Zulässigkeit grenzüberschreitender Formwechsel und Spaltungen (nicht indessen grenzüberschreitender Verschmelzungen) unter den Vorbehalt einer allgemeinen, gesonderten Missbrauchskontrolle zu stellen. Eine solche ist nicht nur nicht erforderlich, sondern in der vorgesehenen Ausgestaltung auch praktisch nicht umsetzbar.

Was ist mit Personenhandelsgesellschaften?

Bedauerlich aus IDW-Sicht ist schließlich, dass die vorgeschlagenen Regelungen für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen nur auf Kapital-, nicht aber auf Personenhandelsgesellschaften angewandt werden können sollen. Es sollte in Erwägung gezogen werden, zumindest solche Personenhandelsgesellschaften in den persönlichen Anwendungsbereich einzubeziehen, die weder unmittelbar noch mittelbar mindestens eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben.

(IDW vom 28.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank