27.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Gesetzentwurf: Daten von Wachschützern

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Die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal sollen künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register gespeichert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (19/3829).

Der Gesetzentwurf ermöglicht das Umsetzen von Anforderungen an das Register, die in einer Gesetzesänderung von 2016 formuliert worden sind. Insgesamt sollen mit dem Gesetz nicht nur maßgebliche Prozesse digitalisiert werden, sondern auch durch die Bündelung und Neustrukturierung Vorschriften vereinfacht werden und Regelungen leichter und unkomplizierter nachvollziehbar. Weil außerdem klar bundesweit geregelt ist, wer per Definition zum „Wachpersonal“ gehört und wer für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen zuständig ist, rechnet die Bundesregierung zudem mit Kosteneinsparungen. Mehrfachüberprüfungen würden nun überflüssig.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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