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23.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Busfahrer vereinnahmt Entgelte: Fristlose Kündigung rechtens

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In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner   Verkehrsbetriebe   (BVG)   wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen für   wirksam   gehalten.  

Nach   den   Feststellungen   des Landesarbeitsgerichts  hat  der  auf  einer  für  Touristen  wichtigen  Buslinie  eingesetzte  Busfahrer von  auswärtigen  Fahrgästen  Geld  entgegengenommen,  aber  keine  Fahrscheine  ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, heißt es im Urteil vom 16.08.2018 (10 Sa 469/18).

Sonderprüfung überführt Busfahrer

Ein Kunde der BVG hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein  Ticket  ausgedruckt,  sondern  erklärt  „You  don’t  need  a  ticket“.  Die  BVG  veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm,  aber keine Tickets  ausdruckte  und  die  Kunden  durchwinkte.

Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Der  Einwand  des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

(LArbG Berlin, PM vom 22.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


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