• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Busfahrer vereinnahmt Entgelte: Fristlose Kündigung rechtens

23.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Busfahrer vereinnahmt Entgelte: Fristlose Kündigung rechtens

Beitrag mit Bild

©Pixelot/fotolia.com

In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner   Verkehrsbetriebe   (BVG)   wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen für   wirksam   gehalten.  

Nach   den   Feststellungen   des Landesarbeitsgerichts  hat  der  auf  einer  für  Touristen  wichtigen  Buslinie  eingesetzte  Busfahrer von  auswärtigen  Fahrgästen  Geld  entgegengenommen,  aber  keine  Fahrscheine  ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, heißt es im Urteil vom 16.08.2018 (10 Sa 469/18).

Sonderprüfung überführt Busfahrer

Ein Kunde der BVG hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein  Ticket  ausgedruckt,  sondern  erklärt  „You  don’t  need  a  ticket“.  Die  BVG  veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm,  aber keine Tickets  ausdruckte  und  die  Kunden  durchwinkte.

Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Der  Einwand  des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

(LArbG Berlin, PM vom 22.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2025

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank