22.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Blockchain-Strategie in Vorbereitung

Beitrag mit Bild

©DenysRudyi/fotolia.com

Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Blockchain-Strategie zu erarbeiten. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Nach vorbereitenden Workshops sollten die Arbeiten an der Strategie noch in diesem Jahr beginnen.

Distributed Ledger Technologien (DLT) eröffnen neue Möglichkeiten in gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereichen. Was das Internet für Informationen war, können nach Ansicht der FDP DLT für Transaktionen werden. Mit DLT können Transaktionen schneller, kostengünstiger und sicherer durchgeführt werden. Die bislang bekannteste Art von DLT ist die Blockchain-Technologie, die durch das Whitepaper von Satoshi Nakamoto im Jahre 2008 und der Einführung der Kryptowährung Bitcoin bekannt wurde. DLT haben mehr Potenziale als Kryptowährungen, weshalb heute häufig in „crypto“ für Kryptowährungen  und „blockchain“ für alle anderen DLT-Anwendungen unterschieden wird. DLT ermöglicht den Transfer von digitalen Rechten jedweder Art, wovon Kryptowährungen lediglich eine von vielen denkbaren Anwendungen darstellen.

Potenzial derzeit sehr schwer einschätzbar

Bezüglich der übergeordneten Distributed-Ledger-Technologie (DLT) sei ein Pilotprojekt in Vorbereitung, mit dem sinnvolle Anwendungsbereiche in der öffentlichen Verwaltung ausgelotet werden sollen, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung bewertet DLT als „vergleichsweise junge Technologie, deren gesellschaftliches und ökonomisches Potenzial derzeit sehr schwer einzuschätzen ist“. Grundsätzlich hält sie es für denkbar, dass sich DLT als innovative Technologie etablieren kann. „Die Bundesregierung befindet sich im Dialog mit Entwicklern, Wissenschaft, Verbänden und Pilotanwendern, auch um potenzielle Anwendungen und Einsatzgebiete im eigenen Verantwortungsbereich zu identifizieren.“

(Dt. Bundestag, hib vom 22.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht