20.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Neuer IPSASB-Standard zu Finanzinstrumenten

Beitrag mit Bild

©ty/fotolia.com

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSASB) hat ‚IPSAS 41 Finanzinstrumente‘ veröffentlicht. IPSAS 41 legt neue Anforderungen für die Klassifizierung, Anerkennung und Bewertung von Finanzinstrumenten fest, die an die Stelle von IPSAS 29 treten.

IPSAS 41 verbessert die Relevanz von Informationen für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten. Es wird ‚IPSAS 29 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung‘ ersetzen und die Anforderungen dieses Standards verbessern, indem Folgendes eingeführt wird:

  • Vereinfachte Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte,
  • ein vorausschauendes Wertminderungsmodell
  • und ein flexibles Hedge-Accounting-Modell.

„IPSAS 41 ist ein wichtiger Schritt in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und reagiert auf die Probleme mit IPSAS 29, die durch die globale Finanzkrise aufgedeckt wurden. Es enthält Grundsätze, die die Wirtschaftlichkeit von Transaktionen mit Finanzinstrumenten angemessen widerspiegeln und den eher regelbasierten Ansatz seines Vorgängers ersetzen“, erklärt Ian Carruthers, Vorsitzender des IPSASB.

IFRS 9 spielt wichtige Rolle

IPSAS 41 basiert auf dem International Financial Reporting Standard (IFRS) 9, der vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt wurde, enthält aber auch Leitlinien und illustrative Beispiele aus dem öffentlichen Sektor für:

  • Finanzgarantien außerhalb des Euro-Währungsgebiets
  • Konzessionsdarlehen
  • Eigenkapitalinstrumente, die aus Transaktionen außerhalb der Börse stammen und
  • Fair-Value-Bewertungen

IPSAS 41 finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

(IPSASB, PM vom 14.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)