Wie die Bundesregierung den Missbrauch des Abmahnrechts besser verhindern will, wird in der Antwort (19/3644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen dargelegt.
Die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme durch Abmahnungen schadet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und hier vor allem den Klein- und Kleinstunternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter), für die hohe Vertragsstrafen existenzbedrohend sind und die nicht die Möglichkeit haben, sich gegen die Kosten der Rechtsverfolgung zu versichern. Derzeit ist noch nicht hinreichend ermittelt, ob die DSGVO eine missbräuchliche „Abmahnwelle“ tatsächlich in Gang gesetzt hat.
Erhebliche Zahl von missbräuchlichen Abmahnungen
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 habe eindeutig zu einer rückläufigen Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich geführt, heißt es in der Antwort. Dennoch mehrten sich Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückgangs weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird. Verlässliche offizielle Daten lägen zwar nicht vor, aber die Bundesregierung erhalte zahlreiche Informationen, aufgrund derer sich Handlungsbedarf ergebe.
Koalitionsvertrag enthält Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch
Die Bundesregierung begrüße die Aufforderung der Koalitionsfraktion CDU/CSU und SPD, bis zum 01.09.2018 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Derzeit prüfe die Bundesregierung, wie dieser Auftrag umgesetzt werden kann. Bereits der Koalitionsvertrag enthalte eine Einigung zum Kampf gegen Abmahnmissbrauch.
(Dt. Bundestag, hib vom 08.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)