Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. So können künftig Beschäftigte in Teilzeit arbeiten, aber auch wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren.
Der Gesetzentwurf (19/3452) sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.
(Dt. Bundestag, hib vom 08.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)