• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind beitragspflichtige Einnahmen

07.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen sind beitragspflichtige Einnahmen

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des § 240 SGB V zählen auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft. Dem steht nicht entgegen, dass der Veräußerungsgewinn zur Tilgung der Darlehensschuld des Klägers verwendet wurde. Dies hat das SG Stuttgart klargestellt.

Der selbstständig tätige Kläger ist freiwilliges Mitglied bei der beklagten Krankenkasse. Die Beklagte berechnete die Beiträge des Klägers aus dessen Einkünften und legte hierbei die Angaben aus dem Einkommenssteuerbescheid des Klägers zugrunde, welcher unter anderem einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Anteilen einer Kapitalgesellschaft auswies.

Streit um Veräußerungserlös

Der Kläger wandte sich hiergegen und trug im Rahmen der Klage vor, der Veräußerungserlös sei bei der Einkommensfestsetzung nicht zu berücksichtigen, da er direkt zur Tilgung einer Darlehensschuld verwendet worden sei.

Kein Erfolg vor Gericht

Das Gericht hat die Klage  mit Gerichtsbescheid vom 27.02.2018 (S 2 KR 3664/16) abgewiesen. Der Veräußerungserlös aus dem Verkauf der Anteile der Kapitalgesellschaft sei bei der Einkommensfestsetzung zu berücksichtigen. Diese Konstellation sei vergleichbar mit der Berücksichtigung steuerpflichtiger Einkünfte aus Kapitalvermögen trotz Abtretung der Ansprüche an ein Kreditinstitut zur Sicherung eines Darlehens. Im Rahmen von § 240 SGB V gelte, dass dann, wenn dem Grunde nach eine Abtretung von beitragspflichtigen Einnahmen von Versicherten erfolge, dies grundsätzlich eine für die Beitragsbemessung unbeachtliche Verwendung der Einnahmen sei.

(SG Stuttgart, NL vom 02.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht