• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)

30.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Zur Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung (§§ 50, 50a WPO)

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Um den Umgang mit den neuen Normen §§ 50, 50a WPO zu erleichtern, hat die WPK hierzu einen Praxishinweis erarbeitet. Darin wird erläutert, wie die neuen Vorschriften zu verstehen sind und welche Anforderungen WP/vBP zu beachten haben.

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ hat der Gesetzgeber den bis 08.11.2017 geltenden § 50 durch die §§ 50, 50a WPO ersetzt. Diese regeln nunmehr umfassend die Einbindung Dritter in die Berufsausübung unter dem Gesichtspunkt der beruflichen Verschwiegenheit.

WPK-Praxishinweis erleichtert Umgang mit den neuen Normen

Mit Blick auf die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht führt das Berufsgeheimnisschutzgesetz eine neue gesetzliche Differenzierung zwischen in der Sphäre des WP/vBP stehenden und damit berufsrechtlich intern mitwirkenden Personen (§ 50 WPO) und außerhalb der Sphäre des WP/vBP stehenden und damit berufsrechtlich extern mitwirkenden Personen (§ 50a WPO) ein. Der WPK-Praxishinweis erläutert diese gesetzliche Differenzierung und gibt Auslegungs- und Anwendungshinweise. Den Praxishinweis finden Sie hier.

(WPK vom 26.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank