Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den Entwurf des ISA 315 (Revised) zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben sowie damit einhergehende Änderungen anderer Standards zur Kommentierung veröffentlicht.
Mit dem Standardentwurf werden robustere Anforderungen und verbesserte Leitlinien vorgeschlagen, um
- eine konsequente und wirksame Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben vornehmen zu können,
- den ISA 315 zu modernisieren, da sich die unternehmerischen und technischen Anforderungen (einschließlich der Informationstechnologie und Datenanalysen) stetig ändern,
- die Anwendbarkeit des Standards zu verbessern, da sich die Gegebenheiten und Komplexitäten der geprüften Unternehmen deutlich unterscheiden und
- den Abschlussprüfer während des gesamten Prozesses der Risikoidentifikation und -Beurteilung auf die Ausübung der berufsüblichen kritischen Grundhaltung zu fokussieren.
Das IAASB verspricht sich von einem robusteren Prozess der Risikoeinschätzung eine Verbesserung der Grundlage, auf der der Abschlussprüfer seine Prüfungshandlungen plant und durchführt, um dem Risiko wesentlicher falscher Angaben zu begegnen. Der Standardentwurf sieht darüber hinaus korrespondierende Änderungen an weiteren Standards vor, insbesondere an ISA 330 (The Auditor’s Responses to Assessed Risks).
Anwendungszeitraum und Kommentierungsfrist
Derzeit ist davon auszugehen, dass der Standard für Geschäftsjahre anzuwenden sein wird, die am oder nach dem 15.12.2020 beginnen. Der Entwurf kann bis zum 02.11.2018 kommentiert werden.
(WPK vom 23.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)