25.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

Beitrag mit Bild

©kwarner/fotolia.com

Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet.

Im Streitfall erbrachte ein Golfverein verschiedene Leistungen gegen gesondert vereinbartes Entgelt. Dabei handelte es sich insbesondere um die Berechtigung zur Nutzung des Golfspielplatzes (Greenfee), um die leihweise Überlassung von Golfbällen für das Abschlagstraining mittels eines Ballautomaten und um die Durchführung von Golfturnieren, bei denen der Verein Startgelder für die Teilnahme vereinnahmte. Das Finanzamt sah diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig an. Demgegenüber bejahte das Finanzgericht eine Steuerfreiheit, die sich zwar nicht aus dem nationalem Recht, aber aus dem Unionsrecht und dabei aus Art. 132 Abs. 1 m MwStSystRL ergebe.

Ist die Mehrwertsteuersystemrichtlinie überhaupt anwendbar?

Hieran zweifelt der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 21.06.2018 (V R 20/17). Aus der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil British Film Institute vom 15.02.2017 – C-592/15) könne abgeleitet werden, dass Art. 132 Abs. 1 m MwStSystRL keine unmittelbare Wirkung zukomme, so dass sich Steuerpflichtige auf diese Bestimmung nicht berufen können, um sich gegen eine Steuerpflicht nach nationalem Recht zu wehren.

EuGH kann Rechtsprechungsänderung bewirken

Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung von Art. 132 Abs. 1 m MwStSystRL verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen. Denn der BFH hat in der Vergangenheit eine unmittelbare Wirkung und Berufbarkeit bejaht. Dies führte insbesondere zu einer aus dem Unionsrecht abgeleiteten Steuerfreiheit für die Berechtigung zur Nutzung des Golfspielplatzes (Greenfee) und für die leihweise Überlassung von Golfbällen. Nicht streitig ist in der nunmehr beim EuGH anhängigen Rechtssache, ob Golfvereine, die von ihren Mitgliedern Vereinsbeiträge erheben, auch insoweit steuerpflichtige Leistungen erbringen.

(BFH, PM vom 25.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


11.12.2025

Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Zuwendungen an eine vom Land gegründete, aber nicht ausschließlich gemeinnützig oder landeszweckgebundene Stiftung unterliegen der Schenkungsteuer.

weiterlesen
Keine Schenkungsteuerbefreiung von Zuwendungen an Landesstiftung

Meldung

©AnatolyTiplyashin/fotolia.com


11.12.2025

Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Die besinnliche Weihnachtszeit ist für viele Berufstätige keine komplette Auszeit vom Job. Obwohl die Mehrheit Urlaub hat, bleibt fast jeder Zweite erreichbar.

weiterlesen
Trotz Weihnachtsurlaub bleibt fast jeder Zweite erreichbar

Meldung

Grundsteuer


10.12.2025

BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Der BFH erkennt das Bundesmodell als rechtlich tragfähige Grundlage zur Bewertung von Grundstücken an, auch wenn damit Bewertungsungenauigkeiten einhergehen.

weiterlesen
BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank