• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäischer Rechnungshof untersucht Mehrwertsteuern im elektronischen Handel

10.07.2018

Meldung, Steuerrecht

Europäischer Rechnungshof untersucht Mehrwertsteuern im elektronischen Handel

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Der Europäische Rechnungshof führt derzeit eine Prüfung durch, bei der er der Frage nachgeht, wie wirksam die EU die Herausforderungen bewältigt, die sich im Bereich Mehrwertsteuern und Zölle aus dem elektronischen Handel ergeben.

Der Europäische Rechnungshof analysiert den Regulierungs- und Kontrollrahmen, den die Europäische Kommission für den elektronischen Handel geschaffen hat, und untersucht, wie die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die auf elektronisch abgewickelte Geschäfte anfallenden Mehrwertsteuern und Zölle vollständig erhoben werden. Der Hof hat am 05.07.2018 ein Hintergrundpapier zur Erhebung von Mehrwertsteuern und Zöllen im elektronischen Handel veröffentlicht, das ausführliche Informationen bietet.

Gravierende Mehrwertsteuerausfälle im elektronischen Handel

Die Europäische Union fördert den elektronischen Handel, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Verbraucher ihre internationalen Käufe und Verkäufe im Internet zu gleichen Bedingungen abwickeln können wie auf dem lokalen Markt. Der elektronische Handel ist jedoch nach wie vor anfällig für Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Mehrwertsteuern und Zölle. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Haushalte der Mitgliedstaaten und indirekte Auswirkungen auf den EU-Haushalt, da sich die auf Mehrwertsteuern und Zöllen beruhenden Beiträge der Mitgliedstaaten verringern. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission belaufen sich die Mehrwertsteuerausfälle im grenzüberschreitenden elektronischen Handel, die aus der Mehrwertsteuerbefreiung für geringfügige Lieferungen resultieren, auf insgesamt 5 Milliarden Euro jährlich.

Missbrauch durch Anbieter aus Drittländern

Während mit der Schaffung des Binnenmarkts die Grenzkontrollen für den unionsinternen Handel zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft wurden, werden an den Außengrenzen der Union nach wie vor Zollkontrollen durchgeführt, denen sämtliche Waren unterliegen, die aus Nicht-EU-Ländern in einen Mitgliedstaat eingeführt werden. Dienstleistungen, die aus Nicht-EU-Ländern digital bereitgestellt werden, stellen in diesem Zusammenhang ein besonderes Risiko dar: Da physisch keine Grenzen überquert werden, unterliegen diese Dienstleistungen nicht denselben Kontrollen wie Waren, die in die EU eingeführt werden.

Die Prüfung schließt Besuche in den Niederlanden, Österreich, Deutschland, Irland und Schweden ein. Der Bericht wird voraussichtlich Mitte 2019 veröffentlicht.

(Europäischer Rechnungshof, PM vom 05.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


05.02.2026

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Der BFH stellt unmissverständlich klar, dass Erstattungszinsen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen.

weiterlesen
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Steuerboard

Annabel Graß


05.02.2026

FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Mit vorläufig nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.09.2025 (3 K 459/24 Erb) entschied das FG Münster, dass bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, eines Hofes i.S.d. HöfO, durch einen Elternteil an das Kind mit Vereinbarung eines lebenslangen Altenteils für beide Elternteile keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung des einen an den anderen Ehegatten vorliegt, sofern dieser nicht über die ihm eingeräumten Rechte und Leistungen frei verfügen kann.

weiterlesen
FG Münster: Zur Einräumung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Altenteil

Meldung

©olando/fotolia.com


04.02.2026

„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu

Das OLG Oldenburg verurteilte die Beklagten im „Wasserdiesel“-Fall zu rund 3,25 Mio. € Schadensersatz, da sie nachweislich Investoren getäuscht hatten.

weiterlesen
„Wasserdiesel“: OLG Oldenburg spricht Investoren Schadensersatz zu
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)