Die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards [IPSAS]) gewinnen durch die zunehmende internationale Verbreitung immer mehr Einfluss. Das IDW äußert sich zum neuen Standardentwurf des IPSASB zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen.
Nach dem neuen Standardentwurf des IPSASB werden künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet. Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums (Risks-and-Rewards-Ansatz) wird ersetzt durch den sog. Right-of-Use-Ansatz.
Neuer Standard gilt für Leasingnehmer und -geber
Anders als IFRS 16, der ab 2019 IAS 17 ersetzen wird, sieht das IPSASB den neuen Bilanzierungsansatz jedoch nicht nur für den Leasingnehmer, sondern auch für den Leasinggeber vor. Die Gründe hält das IDW für nachvollziehbar, denn im öffentlichen Sektor werden Leasingnehmer und -geber häufig demselben Konsolidierungskreis angehören. Durch die spiegelbildliche Bilanzierung lassen sich Probleme bei der Konsolidierung vermeiden.
(IDW vom 05.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)