Die Finanzministerkonferenz hat sich gestern mit der Einführung der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle beschäftigt. Der Beschluss, den die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder gebilligt haben, geht auf eine Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zurück.
Mit komplexen Steuergestaltungsmodellen, die von großen Anwaltskanzleien und Konzernen entwickelt werden und Lücken im Steuersystem gezielt ausnutzen, werden zum Teil skrupellos Steuern minimiert. „Diese exzessiven Steuergestaltungen müssen offengelegt werden. Nur dann kann der Staat frühzeitig reagieren und gegebenenfalls das Steuerrecht anpassen. Die Anzeigepflicht setzt genau hier an. Sie erhöht den Druck auf Steuervermeider und sorgt so für mehr Steuergerechtigkeit. Ich begrüße es sehr, dass die Länderfinanzministerinnen und -finanzminister heute einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt haben“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, die auch Vorsitzende der Finanzministerkonferenz ist.
Meist nur Intermediäre betroffen
Die Ministerin unterstrich, dass der Gesetzentwurf, der von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein federführend erarbeitet wurde, sowohl die anzeigepflichtigen Personen als auch die anzuzeigenden Modelle eindeutig abgrenze. Es sei wichtig, dass die Anzeigepflicht für die Finanzverwaltung und die Steuerpflichtigen gut umzusetzen sei. „In den allermeisten Fällen werden nur sogenannte ‚Intermediäre‘, also Firmen, die Steuersparmodelle verkaufen, von der Anzeigepflicht betroffen sein“, so Ahnen abschließend.
Wie geht es weiter?
Der von der Finanzministerkonferenz gebilligte Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder in das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Modelle aufgenommen werden. Sie haben eine entsprechende Bitte an den Bundesminister der Finanzen gerichtet.
(Finanzministerium Rheinland-Pfalz, PM vom 21.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)