20.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Brexit wirkt sich auf Besteuerung aus

Beitrag mit Bild

©7razer/fotolia.com

Der Austritt Großbritanniens aus der EU kann in verschiedenen Fällen zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. Betroffen könnte etwa der Sonderausgabenabzug sein, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2613) auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Am 23.06.2016 stimmten die Bürger des Vereinigten Königreichs für einen Austritt aus der Europäischen Union („Brexit“). Am 29.03.2017 leitete die englische Premierministerin Theresa May den Austrittsprozess offiziell ein. Hiernach ist der formelle Austritt aus der Europäischen Union für März 2019 vorgesehen. Die durch den Brexit entstehenden steuerlichen Neuregelungen werden dementsprechend für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der gesamten EU von großer Bedeutung sein.

Wer ist betroffen?

Für in Deutschland lebende Steuerpflichtige könnte eventuell kein Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten mehr möglich sein, wenn diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien haben. Betroffen sein können nach Angaben der Regierung auch auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs. Auch eine grenzüberschreitende Zusammenveranlagung von Ehepartnern beziehungsweise Lebenspartnern könnte nicht mehr möglich sein. Über die Zahl der Betroffenen hat die Regierung keine Erkenntnisse.

Doppelbesteuerungsabkommen lebt wieder auf

Die Bundesregierung verweist darauf, dass es zwischen Großbritannien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Sofern die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens nach einem Brexit nicht mehr durch das EU-Recht oder andere formelle Gesetze modifiziert würden, „leben sie wieder auf und entfalten uneingeschränkt Wirkung“.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank