• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesregierung verlängert Mikrokreditfonds Deutschland

20.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesregierung verlängert Mikrokreditfonds Deutschland

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die Bundesregierung hat in den vergangenen beiden Monaten die Rahmenbedingungen für die Verlängerung der Vergabe von Mikrokrediten im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland bis 2021 geschaffen und die notwendigen Schritte für die Durchführung abgeschlossen.

Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland sichert die Bundesregierung Mikrokredite in Höhe von bis zu 25.000 Euro an kleine Unternehmen mit wirtschaftlich tragfähigen Konzepten, die keine Bankfinanzierungen erhalten, ab. Im Rahmen des Programms wurden seit seiner Einrichtung im Jahr 2010 bisher rund 22.000 Mikrokredite mit einem Gesamtvolumen von etwa 139 Millionen Euro vergeben.

Wie kommt man an den Kredit?

Mikrokredite werden seit dem Jahr 2015 durch die GRENKE Bank auf vorherige Empfehlung eines zugelassenen Mikrofinanzinstituts vergeben. Die Mikrofinanzinstitute übernehmen die Betreuung der Kreditnehmenden vom Antrag bis zur endgültigen Tilgung der Mikrokredite. Kleinunternehmen können sich bei Interesse an einem Mikrokredit direkt an eines der über das gesamte Bundesgebiet verteilten Mikrofinanzinstitute wenden, um ihren Bedarf zu besprechen.

Überschaubare Konditionen

Die gegenwärtigen Konditionen sehen Kredite mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren und einer schrittweisen Erhöhung vor. Die Höhe des ersten Kredits ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Durch weitere Kredite kann das Kreditobligo pro Kreditnehmenden auf insgesamt 25.000 Euro erhöht werden. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 7,9 % p.a.

(BMAS, PM vom 18.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


07.07.2025

TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Ein neuer delegierter Rechtsakt bringt klare Vorgaben für die Berichterstattung ab 2026 mit neuen Meldebögen und dem Grundsatz der Wesentlichkeit.

weiterlesen
TaxonomieVO: Neuer delegierter Rechtsakt erlassen

Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Rechtsboard

Der Betrieb


04.07.2025

Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Die Wahl in den Betriebsrat schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.

weiterlesen
Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank