Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob Regelungen zur Qualitätssicherung geschaffen und eingehalten werden. Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) erstellt dazu jährlich einen Tätigkeitsbericht. Ergebnis 2017: Die Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren liegen weiterhin auf niedrigem Niveau.
Ende 2017 waren 3.417 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2016: 3.699). In diesen Praxen waren am Jahresende unverändert rund 62 % aller WP/vBP tätig. Dieser Prozentsatz verändert sich seit 2013 nur hinter der Kommastelle. 70 % der Wirtschaftsprüfer und 19 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.
589 Qualitätskontrollberichte
Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 589 Qualitätskontrollberichte (2016: 402) aus und beschloss bei 44 Praxen (7 %, Vorjahr: 8 %) Auflagen und / oder Sonderprüfungen sowie zwei Löschungen als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister. In den übrigen Fällen wurden bestehende Mängel während oder unmittelbar nach den Qualitätskontrollen abgestellt. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbesondere in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes. In 10 Vorgängen hat die Kommission für Qualitätskontrolle den Vorstand über festgestellte Berufsrechtsverstöße informiert.
(WPK vom 16.05.2018 / Viola C. Didier)