• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

27.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Auf Initiative der Vereinigung Cockpit war bei der SunExpress Deutschland GmbH ein Wahlvorstand gewählt worden, um eine Betriebsratswahl für den Flugbetrieb durchzuführen. Hiergegen wandte sich die Arbeitgeberseite mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der am Arbeitsgericht Frankfurt  verhandelt wurde.

Dem Antrag der Arbeitgeberin wurde mit Entscheidung vom 18.04.2018 (14 BVGa 206/18) stattgegeben. Dem Wahlvorstand wurde untersagt, die Wahl zu einem Betriebsrat für den Flugbetrieb der SunExpress Deutschland GmbH durchzuführen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Flugbetrieb der Arbeitgeberin nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege und es deshalb an einer gesetzlichen Grundlage für eine Betriebsratswahl fehle. Die Wahl eines Betriebsrates für das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens ohne einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 BetrVG sei nichtig.

Keine gesetzlichen Betriebsräte ohne Tarifvertrag

Für eine richtlinienkonforme Auslegung dahingehend, dass in Luftfahrtunternehmen ohne Tarifverträge nach § 117 Abs. 2 BetrVG gesetzliche Betriebsräte auch für den Flugbetrieb errichtet werden können, sieht die Kammer keinen Raum. Ziel der Richtlinie 2002/14/EG sei die Festlegung eines allgemeinen Rahmens mit Mindestvorschriften für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. Die Richtlinie treffe aber keine Aussage darüber, ob und ggf. welche Arbeitnehmervertretungen zu gründen zu seien.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main kann der unterlegene Beteiligte Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht einlegen.

(ArbG Frankfurt, PM vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


28.01.2026

Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Mit der EuGH-Vorlage will der BGH wissen, ob eine börsennotierte Gesellschaft schon allein durch mangelnde Organisation haftbar gemacht werden kann.

weiterlesen
Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


28.01.2026

Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Eine Stadt darf eine fest als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzte Mitarbeiterin nicht ohne arbeitsrechtlich tragfähige Gründe auf eine geringer bewertete Stelle versetzen.

weiterlesen
Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Steuerboard

Marcel Duplois / Katharina Pichler


27.01.2026

BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Steuerpflichtige Schenkungen können nicht nur durch Zuwendungen zwischen natürlichen Personen und/oder Stiftungen vorliegen, sondern auch bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft.

weiterlesen
BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)