• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

27.04.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Auf Initiative der Vereinigung Cockpit war bei der SunExpress Deutschland GmbH ein Wahlvorstand gewählt worden, um eine Betriebsratswahl für den Flugbetrieb durchzuführen. Hiergegen wandte sich die Arbeitgeberseite mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der am Arbeitsgericht Frankfurt  verhandelt wurde.

Dem Antrag der Arbeitgeberin wurde mit Entscheidung vom 18.04.2018 (14 BVGa 206/18) stattgegeben. Dem Wahlvorstand wurde untersagt, die Wahl zu einem Betriebsrat für den Flugbetrieb der SunExpress Deutschland GmbH durchzuführen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Flugbetrieb der Arbeitgeberin nicht dem Betriebsverfassungsgesetz unterliege und es deshalb an einer gesetzlichen Grundlage für eine Betriebsratswahl fehle. Die Wahl eines Betriebsrates für das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens ohne einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 BetrVG sei nichtig.

Keine gesetzlichen Betriebsräte ohne Tarifvertrag

Für eine richtlinienkonforme Auslegung dahingehend, dass in Luftfahrtunternehmen ohne Tarifverträge nach § 117 Abs. 2 BetrVG gesetzliche Betriebsräte auch für den Flugbetrieb errichtet werden können, sieht die Kammer keinen Raum. Ziel der Richtlinie 2002/14/EG sei die Festlegung eines allgemeinen Rahmens mit Mindestvorschriften für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer. Die Richtlinie treffe aber keine Aussage darüber, ob und ggf. welche Arbeitnehmervertretungen zu gründen zu seien.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main kann der unterlegene Beteiligte Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht einlegen.

(ArbG Frankfurt, PM vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


08.01.2025

Frühere Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer

Eine disquotale Einlage in die Kapitalrücklage einer KGaA im Jahr 2017 ist nicht schenkungsteuerpflichtig ist, da die gesetzliche Grundlage dafür damals fehlte.

weiterlesen
Frühere Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


08.01.2025

Zum Leiharbeitnehmer-Einsatz bei Streik

Die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern war unzulässig, nachdem der Einsatz im Betrieb am letzten Streiktag bereits beendet war.

weiterlesen
Zum Leiharbeitnehmer-Einsatz bei Streik

Meldung

gregbrave/123rf.com


07.01.2025

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Aktualisiertes Briefing Paper

Die Aktualisierung des DRSC Briefing Paper deckt die Ende 2024 getroffenen Entscheidungen zur Verschiebung der Erstanwendung der EUDR ab.

weiterlesen
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Aktualisiertes Briefing Paper

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank