• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will die Einführung von Sammelklagen

13.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

EU-Kommission will die Einführung von Sammelklagen

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

In einer Überarbeitung der Unterlassungsklagenrichtlinie hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass – weitreichender als der deutsche Ansatz – qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherverbände nun auch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Feststellung der Haftung gerichtete Sammelklagen für Verbraucher einreichen können.

Verbandsklagen auf europäische Art: Nach den neuen Rahmenbedingungen für die Verbraucher kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. In einigen Mitgliedstaaten können Verbraucher bereits Verbandsklagen vor Gericht erheben, doch bald soll es diese Möglichkeit in allen EU-Ländern geben, lautet die Vorgabe der EU-Kommission vom 11.04.2018.

Beschränkung auf Verbraucherorganisationen

Dieses Modell werde über stabile Schutzmechanismen verfügen und unterscheide sich deutlich von den Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild, so die Kommission. Verbandsklagen können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Insbesondere den Ansatz der EU-Kommission, bei Unterlassungsansprüchen und einfachen Schadensfällen kein Mandat des Verbrauchers zu fordern (sog. opt-out), bei anderen Fällen wie z. B. bei einer komplexen Bestimmung des individuellen Schadens das Erfordernis eines Mandates hingegen den Mitgliedstaaten zu überlassen (sog. opt-in), wird der DAV nun intensiv prüfen.

(DAV, NL vom 12.04.2018 / EU-Kommission vom 11.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5 % aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht