27.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Übernahme von Änderungen an IFRS 9

Beitrag mit Bild

©SBH/fotolia.com

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 9 (Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung) für die Anwendung in Europa übernommen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hatte am 21.04.2017 einen Entwurf mit Änderungen an IFRS 9 (ED/2017/3 – Prepayment Features with Negative Compensation) veröffentlicht, um Bedenken in Bezug darauf zu adressieren, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 ‚Finanzinstrumente‘ klassifiziert werden. Darüber hinaus stellte der IASB einen Aspekt der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten infolge einer Modifikation klar.

Anwendungszeitpunkt entspricht IFRS 9

Die Europäische Union hat nun im Amtsblatt vom 26.03.2018 die Verordnung (EG) Nr. 2018/498  vom 22.03.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 9  ‚Finanzinstrumente – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung‘ übernommen.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ist der 01.01.2019 – entsprechend IFRS 9. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

(DRSC vom 26.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht