• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechnungslegung: Erstmalige Erstellung des Entgelttransparenzberichts

22.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Rechnungslegung: Erstmalige Erstellung des Entgelttransparenzberichts

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Das Entgelttransparenzgesetz und seine Auswirkungen: Der erste Entgelttransparenzbericht muss im Jahr 2018 erstellt werden. Gerade Unternehmen, die sehr früh ihren Lagebericht veröffentlichen müssen, sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Daten und Angaben vorliegen.

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 21 EntgTranspG müssen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind. Dieser Bericht ist dem Lagebericht als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Er unterliegt keiner inhaltlichen Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Welches Jahr ist zu berücksichtigen?

Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Der Berichtszeitraum für den ersten Bericht umfasst nach Absatz 3 nur das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr 2017 vorausgeht, also nur das Jahr 2016. Ergänzende Ausführungen sind dem Leitfaden für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu entnehmen. Der Leitfaden kann auf der Internetseite des Ministeriums abgerufen werden.

(WPK vom 21.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)