• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle ab 2020

19.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle ab 2020

Beitrag mit Bild

©Piccolo/fotolia.com

Der europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat eine politische Einigung über die geplante Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle erzielt. Die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle ab 2020 wurde beschlossen.

Die Ersteller und Vermarkter bestimmter, grenzüberschreitender Steuergestaltungen (sog. „Intermediäre“) werden verpflichtet, Einzelheiten zu dem jeweiligen Steuermodell an die zuständigen Finanzbehörden zu melden. Betroffen hiervon sind unter anderem auch WP/vBP sowie Steuerberater und Rechtsanwälte. Nach dem Richtlinientext können die Mitgliedstaaten für diese Berufsträger im Rahmen der nationalen Umsetzung eine Ausnahme vorsehen.

Wer erstattet die Anzeige?

Die Berufsträger sollen dann wählen können, ob sie selbst oder ihre Mandanten die Anzeige erstatten. Im Rahmen der ECOFIN-Ratssitzung hat der deutsche Vertreter ausdrücklich zu Protokoll gegeben, dass nach Ansicht der Bundesregierung insoweit kein Unterschied zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und WP/vBP besteht. Für diese Klarstellung hatte sich die WPK gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer eingesetzt.

Frist für Anzeige beträgt 30 Tage

Die Frist für die Anzeige beträgt nunmehr 30 Tage anstatt wie ursprünglich vorschlagen fünf Tage. Eine im Europäischen Parlament diskutierte zusätzliche Anzeigepflicht für Abschlussprüfer, die im Rahmen der Abschlussprüfung von entsprechenden Steuergestaltungen erfahren, ist nicht in den Text aufgenommen worden.

Anzeigepflicht am Juli 2020

Der Richtlinienentwurf wird nun nach Übersetzung ohne weitere Abstimmung durch den Europäischen Rat übernommen und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2019 national umgesetzt werden. Die Berichtspflichten gelten ab dem 01.07.2020.

(WPK vom 15.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


17.12.2024

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 sanktionsfrei

Die faktische Fristverlängerung bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 bis zum 01.04.2025 verschafft Unternehmen und Berufsstand mehr Luft und Planungssicherheit.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 sanktionsfrei

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.12.2024

Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Das OLG Köln untersagte einer Fluggesellschaft die Werbung mit „CO2-neutral reisen“, da die Kompensation nicht sofort, sondern erst später erfolgte.

weiterlesen
Werbung mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz

Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


17.12.2024

„Eine schöne Bescherung für Cyberkriminelle“

Cyberkriminelle gehen davon aus, dass über Weihnachten die IT-Abteilungen schlechter besetzt sind und Angriffe daher später bemerkt werden.

weiterlesen
„Eine schöne Bescherung für Cyberkriminelle“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank