Der Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW EPS 840 n.F.) ist verabschiedet worden.
Die Neufassung berücksichtigt u.a. die folgenden Aspekte:
- Anpassung an zwischenzeitliche Änderungen der FinVermV
- Anpassungen an die zwischenzeitlich ergänzte Fassung der Allgemeinen Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34f Gewerbeordnung und zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung
- Klarstellungen zu einigen Prüfungshandlungen, die sich aus der Praxis ergeben haben
- Ergänzung für die optionale Durchführung „anderer Prüfungshandlungen“
Der Entwurf steht als Download auf der IDW-Website bereit. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.08.2018.
(IDW vom 14.03.2018 / Viola C. Didier)