Eine neue Studie von Willis Towers Watson liefert erstmals umfassendes Bild über Versorgungshöhen unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen. Ergebnis: Trotz verstärkten Engagements von Unternehmen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vergrößert sich die Versorgungslücke bei deutschen Arbeitnehmern immer weiter.
Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV beträgt im Median zwischen 4,4 % bis 4,8 % des letzten Grundgehalts. Damit kann die arbeitgeberfinanzierte bAV allein nicht das Absenken der gesetzlichen Rente kompensieren. Das ist eines der zentralen Ergebnisse des deutschen bAV-Index, für den Willis Towers Watson 200 Unternehmen mit 332 arbeitgeber- oder mischfinanzierten Versorgungszusagen analysiert hat. „Um dem gesellschaftspolitischen Anspruch in vollem Umfang gerecht zu werden, müsste die Dotierung der betrieblichen Altersvorsorge mehr als verdoppelt werden“, resümiert Heinke Conrads, Bereichsleiterin Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson.
Unternehmensgröße und Branche sind entscheidend
So erhält ein Angestellter mit Tarifgehalt nach einer 42-jährigen Dienstzeit eine Altersleistung in Höhe von im Median 4,6 % des letzten Grundgehalts. Bei Arbeitnehmern im außertariflichen Bereich beträgt diese 4,4 % des letzten Grundgehalts nach einer Dienstzeit von 32 Jahren. Bei einer Führungskraft beläuft sich die Altersleistung nach 22 Jahren im Dienst auf 4,8 % der letzten Grundvergütung. Hinsichtlich der Höhe der Altersleistung in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße gilt tendenziell: Je größer das Unternehmen, desto höher die bAV. Auch die Branche spielt dabei eine Rolle: Arbeitnehmer im Bereich Rohstoffverarbeitung und Warenherstellung können im Median mehr als doppelt so hohe Leistungen erwarten wie Angestellte der Informations- und Kommunikationsbranche.
Unternehmen belohnen Eigenbeteiligung der Mitarbeiter
„Die bAV als Zusatzleistung wird künftig ein immer wichtigerer Faktor für die Mitarbeitergewinnung und -bindung werden“, so Wilhelm-Friedrich Puschinski, Leiter General Consulting bei Willis Towers Watson. Im deutschen bAV-Markt ist es gängige Praxis, den Mitarbeiter durch so genannte Matching-Modelle zur Mitfinanzierung seiner bAV zu motivieren. Das bedeutet, dass bei solchen Versorgungssystemen die Höhe der Arbeitgeberbeiträge ganz oder teilweise an die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters gekoppelt ist. In 45 % der Unternehmen ist die Eigenbeteiligung des Mitarbeiters eine Voraussetzung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bAV. Um zu vermeiden, dass der Mitarbeiter am Ende seiner Karriere aufgrund seiner Unentschlossenheit ganz leer ausgeht, bieten weitere 39 % der Unternehmen eine moderateres Matching-Modell an: Die Versorgungssysteme sehen einen festen Grundbeitrag vor. Dieser wird aufgestockt, wenn der Mitarbeiter sich zu einer Entgeltumwandlung entschließt. Bei den Auszahlungsoptionen bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern große Flexibilität: 56 % stellen Einmalkapital, Raten oder einer lebenslangen Rente zur Auswahl. Aus dem bAV-Index geht hervor, dass die Rente in Deutschland die mit Abstand am häufigsten angebotene Auszahlungsart für bAV-Leistungen (95 %) ist.
(Willis Towers Watson, PM vom 07.03.2018 / Viola C. Didier)