Die Bundesregierung befasst sich in einer Kleinen Anfrage der FDP mit dem Thema „Initial Coin Offerings“ (ICOs). Zwar gibt es keine Erkenntnisse über den Umfang der durch die neue Blockchain-Technologie möglich gewordenen ICOs in Deutschland. Weltweit werde aber von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3,7 Milliarden US-Dollar ausgegangen.
Die Blockchain-Technologie ist bis jetzt vor allem als die Datenstruktur hinter Bitcoin und anderen Kryptowährungen bekannt. Die Innovation hat allerdings eine ganze Reihe weiterer Anwendungsmöglichkeiten. So lassen sich mit der Technologie laut BaFin „Eigentumsverhältnisse direkter und effizienter als bislang sichern und regeln, da eine lückenlose und unveränderliche Datenaufzeichnung hierfür die Grundlage schafft“.
Keine gesetzliche Meldepflicht für ICOs
Eine der Nutzungsmöglichkeiten bilden so genannte Initial Coin Offerings (ICOs) als ein Mittel der Kapitalaufnahme von Unternehmen. ICOs finden sowohl als Smart Contracts als auch durch Schaffung neuer Blockchains und/oder digitaler Währungen Anwendung. Die erzeugten Token werden meist in unregulierten öffentlichen Bieterverfahren an interessierte Anleger verkauft (Token sale). Den Kaufpreis bezahlen die Anleger in der Regel in Kryptowährungen oder auch in Euro. Wie groß die Kapitalaufnahme im Jahr 2017 durch ICOs in Deutschland war, kann die Bundesregierung nicht beantworten (19/851), da es keine generelle gesetzliche Meldepflicht für ICOs gibt. Öffentlich verfügbaren Daten ist zu entnehmen, dass im Jahre 2017 weltweit von einer Kapitalaufnahme durch ICOs in Höhe von 3 700 682 293 US-Dollar ausgegangen wird.
Mehr zum Thema Initial Coin Offerings (ICO) und Kryptowährungen erfahren Sie in unserem DB-Interview „ICO – Finanzierungsmodell mit Zukunft oder Bitcoin-Blase?“ mit Rechtsanwalt und Software-Entwickler Florian Glatz.
(Dt. Bundestag, hib vom 05.03.2018 / Viola C. Didier)