• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Risikoanalyse: Zur Befreiung von der Dokumentationspflicht

06.03.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Risikoanalyse: Zur Befreiung von der Dokumentationspflicht

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Auf Antrag kann die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) von der Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse befreien. Erste Anträge nach § 5 Abs. 4 GwG sind inzwischen eingegangen und werden derzeit bearbeitet. Was es zu beachten gilt, erklärt die WPK.

Die WPK kann auf Antrag von der Pflicht zur Dokumentation der Risikoanalyse nach § 5 GwG befreien, wenn der antragstellende WP/vBP darlegen kann, dass die im Bereich der ausgeübten beruflichen Tätigkeit bestehenden konkreten Risiken klar erkennbar sind und sie verstanden werden (§ 5 Abs. 4 GwG). Als Ausnahmegenehmigung wird die Befreiung im Regelfall nur befristet erteilt werden können. Die WPK möchte in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinweisen:

Praxisinterne Dokumentation geeigneter?

WP/vBP sollten prüfen, ob die praxisinterne Dokumentation der Risikoanalyse in den betroffenen einfach gelagerten Konstellationen nicht die weniger aufwendige Lösung darstellt als das Durchlaufen eines Antragsverfahrens nach § 5 Abs. 4 GwG, welches im Regelfall auch nur zu einer befristeten Befreiung führen kann.

Risikoanalyse bleibt aufwändig

Im Übrigen bleibt auch bei einer Befreiung von der Pflicht zur Dokumentation die Pflicht zur Durchführung und regelmäßigen Aktualisierung der Risikoanalyse bestehen (§ 5 Abs. 1 GwG). Für die WPK als Aufsichtsbehörde muss erkennbar sein, dass der WP/vBP diese Pflicht erfüllt hat. Dies wird der Fall sein, wenn aus der Dokumentation nach § 8 Abs. 1 GwG (risikoangemessene Erfüllung der Sorgfaltspflichten) hervorgeht, dass die bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zutreffend ermittelt und bewertet wurden.

(WPK vom 05.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©macgyverhh/fotolia.com


18.12.2024

Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 betreffen u.a. die Bilanzierung von Stromlieferverträgen, einschließlich der Eigenbedarfsausnahme.

weiterlesen
Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Meldung

©Patrick Daxenbichler/fotolia.com


18.12.2024

Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Ab 2025 tritt eine wichtige Regelung für Unternehmer in Kraft: Elektronische Registrierkassen müssen zukünftig dem Finanzamt gemeldet werden.

weiterlesen
Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

Rechtsboard

Anja Renz


17.12.2024

BAG zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Eine tarifvertragliche Regelung, die zur Voraussetzung für Überstundenzuschläge macht, dass die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte unzulässig. Dies gilt nach einem Urteil des BAG vom 05.12.2024 (8 AZR 370/20) jedenfalls dann, wenn die Differenzierung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

weiterlesen
BAG zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank