Die Regelungen des IFRS 2 enthalten die Bilanzierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen. Die nun übernommenen Änderungen an IFRS 2 gelten der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung.
Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 27.02.2018 die Verordnung (EG) Nr. 2018/289 vom 26.02.2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung übernommen.
Die Änderungen sind auf Vergütungen, die in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen, gewährt bzw. geändert werden, anzuwenden.
(DRSC vom 27.02.2018 / Viola C. Didier)