• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Europäische Aufsichtsbehörden: BaFin übernimmt alle Leitlinien

19.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Aufsichtsbehörden: BaFin übernimmt alle Leitlinien

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Im Interesse der europäischen Harmonisierung des Aufsichtsrechts ist die BaFin grundsätzlich bestrebt, Leitlinien und Q&As der ESAs möglichst in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.

Bei den bislang veröffentlichten rund 180 Leitlinien und 3.000 Q&As hat die BaFin dies nur in wenigen Fällen abgelehnt, nämlich insbesondere dann, wenn die Besonderheiten des deutschen Aufsichtsrechts der Übernahme entgegenstanden. Auch in Zukunft wird die BaFin entsprechend verfahren. Übernimmt sie ausnahmsweise eine Leitlinie oder Q&A nicht in ihre Verwaltungspraxis, wird sie dies auf ihrer Internetseite ausdrücklich erklären. Darüber hinaus bietet sie auf ihrer Internetseite Links auf alle veröffentlichten ESA-Leitlinien und deren Übersetzung sowie auf alle veröffentlichten Q&As. Zu ausgewählten Q&As stellt die BaFin zudem unverbindliche eigene Übersetzungen zur Verfügung. Ob eine solche Übersetzung existiert, hat aber keine Bedeutung für die Maßgeblichkeit der Q&A in Deutschland.

Zum Hintergrund

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) treffen unterhalb von rechtlich verbindlichen Regelungen auch Maßnahmen nach Artikel 16 und 29 ihrer Gründungsverordnungen (siehe beispielhaft die ESMA-Verordnung). Praktisch spielen hierbei neben Stellungnahmen (Opinions) insbesondere Leitlinien (Guidelines) sowie Fragen und Antworten (Questions and Answers – Q&As) eine erhebliche Rolle. Leitlinien nach Artikel 16 und Q&As nach Artikel 29 der ESA-Verordnungen sind Konvergenzinstrumente, die auf eine Harmonisierung der Aufsicht in der EU abzielen. Sie sollen eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts, eine gemeinsame Aufsichtskultur und kohärente Aufsichtspraktiken sicherstellen.

Arbeitsschritte der BaFin

Beiden Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie zunächst rechtlich unverbindlich sind. Erst wenn die BaFin eine Maßnahme in ihre Verwaltungspraxis übernimmt, entfaltet sie in Deutschland ihre Wirkung. In einigen Fällen ist für die Übernahme in das deutsche Aufsichtsrecht ein Rechtsakt erforderlich, beispielsweise die Anpassung einer deutschen Verordnung. Die Entscheidung, eine Leitlinie zu übernehmen, erfolgt im Rahmen des sogenannten Comply-or-Explain-Verfahrens per Erklärung gegenüber der zuständigen ESA. Bei Q&As entscheidet die BaFin formlos über die Übernahme der Q&A in ihre Verwaltungspraxis; eine Übersetzung ins Deutsche ist hierfür nicht erforderlich.

(BaFin, PM vom 15.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank