• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Keine Berücksichtigung betrügerischer Sozialversicherungsbescheinigungen

13.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Keine Berücksichtigung betrügerischer Sozialversicherungsbescheinigungen

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Eine betrügerisch erlangte Sozialversicherungsbescheinigung von entsandten Arbeitnehmern kann außer Acht gelassen werden, soweit auf Grundlage der Beweise und der vom Recht auf ein faires Verfahren umfassten Garantien feststeht, dass ein Betrug vorliegt. Dies hat der EuGH klargestellt.

Dem Vorlageverfahren zugrunde lag ein belgisches Strafverfahren gegen die Verantwortlichen einer belgischen Baugesellschaft. Diese hatte seit 2008 kein Personal mehr beschäftigt und die Arbeiten auf bulgarische Subunternehmer übertragen, die bulgarische Arbeiter nach Belgien entsandt hatten. Die Beschäftigung der bulgarischen Arbeitnehmer wurde dem belgischen Träger, dem grundsätzlich die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge obliegt, nicht gemeldet, weil die Arbeitnehmer sog. E-101 Bescheinigungen besaßen. Durch diese werden ausnahmsweise die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland entrichtet.

Betrügerische Bescheinigung ist wirkungslos

Der EuGH entschied nun auf das Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Kassationsgerichtshofes mit Urteil vom 06.02.2018 (C-359/16) hin, dass Art. 14 Abs. 1 lit. a der VO (EWG) Nr. 1408/71 und Art. 11 Abs. 1 lit. a der VO (EWG) Nr. 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit dahingehend auszulegen seien, dass Gerichte eine ausgestellte Bescheinigung E-101 außer Acht lassen können, wenn der Sachverhalt die Feststellung erlaube, dass diese betrügerisch erwirkt wurde. Diese Ausnahme vom gegenseitigen Vertrauen in die Ausstellung solcher Bescheinigungen ergebe sich aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.

(EuGH, PM vom 06.02.2018 / DAV, EiÜ vom 09.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht