Das Plenum des EU-Parlaments hat vergangene Woche mit großer Mehrheit den Verordnungsentwurf zu Maßnahmen gegen Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes ihrer Niederlassung angenommen.
Ziel der Verordnung ist es, dass Anbieter Online-Käufer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat genauso behandeln müssen wie ihre nationalen Kunden. Dies betrifft sowohl die Preisgestaltung als auch sonstige Verkaufsbedingungen wie die Zahlung per Kreditkarte. Ein Anbieter wird jedoch dadurch nicht verpflichtet, auch in einen anderen Mitgliedstaat zu liefern.
Urheberrechtliche Werke bleiben außen vor
Urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books und Streamingdienste bleiben vorerst vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Das EU-Parlament hat sich diesbezüglich für eine Revisionsklausel eingesetzt, die die EU-Kommission dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen, ob das Verbot von Geoblocking auch auf diese Inhalte ausgeweitet werden sollte. Auch der Rat muss den im Trilog gefundenen Kompromiss noch formell annehmen, bevor die Verordnung 9 Monate nach Verkündung im Amtsblatt gilt. Dies wird voraussichtlich noch 2018 sein.
(DAV, Europa im Überblick vom 09.02.2018 / Viola C. Didier)