• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH: Verbrauchereigenschaft bei auch beruflicher Facebook-Nutzung

09.02.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH: Verbrauchereigenschaft bei auch beruflicher Facebook-Nutzung

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Der EuGH hat entschieden, dass die Verbrauchereigenschaft weiter bestehen bleibt, selbst wenn Facebook durch den Nutzer auch beruflich genutzt wird.

Im zugrundeliegenden Fall verklagte der Österreicher Maximilian Schrems Facebook vor den österreichischen Gerichten und macht eine Verletzung seiner eigenen Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz sowie sieben weiterer Facebook-Nutzer geltend, die ihm ihre Ansprüche abgetreten haben und nur teilweise in Österreich wohnen. Der Oberste Gerichtshof hat daraufhin den EuGH um Klarstellung des Begriffs der Verbrauchereigenschaft ersucht.

Wann liegt ein beruflicher Charakter der Nutzung vor?

Der EuGH bestätigt nun in seinem Urteil vom 25.01.2018 (C-498/16) die Ansicht des Generalanwaltes Bobek und stellt fest, dass Herr Schrems sich in Bezug auf die Geltendmachung seiner eigenen Rechte auf seine Verbrauchereigenschaft berufen kann, selbst wenn er über Facebook bestimmte berufliche Aktivitäten unterhält. Zwar kann sich ein Kläger nur dann auf seine Verbrauchereigenschaft berufen, wenn er bei der Nutzung solcher Dienste später keinen im Wesentlichen beruflichen Charakter erlangt. Das Publizieren von Büchern, Halten von Vorträgen, Betreiben von Internetseiten, Sammeln von Spenden und die Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen reicht hierfür aber nicht aus. Hinsichtlich der abgetretenen Ansprüche weist der EuGH darauf hin, dass der Verbrauchergerichtsstand dem Schutz des Verbrauchers dient und nur anwendbar ist, wenn der Verbraucher persönlich Kläger oder Beklagter in einem Verfahren ist.

(BRAK, Nachrichten aus Brüssel vom 08.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Meldung

©Ekaterina Pokrovsky/fotolia.com


03.05.2024

Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Die EU-Kommission will gegen ökologischen Etikettenschwindel vorgehen und erwartet, dass die Fluggesellschaften verantwortungsbewusst mit Umweltaussagen umgehen.

weiterlesen
Fluggesellschaften: EU rügt irreführende Umweltaussagen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank