05.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW EPS 830 n.F.: Prüfung nach MaBV

Beitrag mit Bild

©Foto-Ruhrgebiet/fotolia.com

Der Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zur Prüfung Gewerbetreibender i.S.d. § 34c Abs. 1 GewO gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (IDW EPS 830 n.F.) ist verabschiedet worden.

Bis zur Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung im Jahr 2012 unterlagen auch Anlagenvermittler der Prüfungspflicht gemäß § 16 MaBV. Daher sind noch Aussagen zu Prüfungen von Anlagenvermittlern in dem derzeitigen IDW PS 830 enthalten. Die Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nach § 24 Abs. 1 Satz 1 FinVermV ist seit dem 05.03.2015 in dem IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.S.d. § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) (IDW PS 840) geregelt.

Anpassung an gesetzliche Änderungen erforderlich

Vor diesem Hintergrund war eine Anpassung von IDW PS 830 an die gesetzlichen Änderungen erforderlich. Bei der Überarbeitung wurden die Ausführungen in IDW PS 830 aufgrund des ähnlichen Wortlauts von § 16 Abs. 1 MaBV und § 24 Abs. 1 FinVermV zugleich an die Ausführungen des IDW PS 840 angepasst. Eine wesentliche Neuerung stellt der Prüfungsansatz dar, wonach die nach IDW EPS 830 n.F. erforderlichen Prüfungshandlungen – Einschlägigkeit vorausgesetzt – stets durchzuführen sind.

Der Entwurf steht als Download auf der Website des IDW bereit.

(IDW vom 05.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank