• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Vorzeitige Kreditrückzahlung: Zusatzentgelt der Bank unzulässig

23.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Vorzeitige Kreditrückzahlung: Zusatzentgelt der Bank unzulässig

Beitrag mit Bild

©ferkelraggae/fotolia.com

Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Degussa Bank entschieden.

Laut Preisverzeichnis sollten Degussa-Kunden für die Abwicklung einer „einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung“ eines Immobiliendarlehens 300 Euro zahlen. Damit wollte sich die Bank ihren vermeintlichen Verwaltungsaufwand bezahlen lassen.

Kündigungsrecht darf nicht erschwert werden

Die Richter des Landgerichtes Frankfurt schlossen sich im Urteil vom 21.12.2017 (2-10 O 177/17) der Auffassung des vzbv an, dass Kreditkunden durch das Zusatzentgelt unangemessen benachteiligt werden. Eine einvernehmliche Rückzahlung umfasse auch Fälle, in denen der Kreditnehmer das Darlehen wirksam gekündigt habe. Ein gesetzliches Kündigungsrecht steht ihm zum Beispiel zu, wenn er die Immobilie verkaufen will oder zum Ende der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln möchte. Ihre Kosten für die Abwicklung des Darlehens dürfe die Bank in diesen Fällen nicht auf den Kunden überwälzen. Sie seien bereits mit den Zinsen für das Darlehen abgegolten.

Gebühr für Bankenaufsicht bleibt strittig

Nicht durchsetzen konnte sich der vzbv dagegen mit der Forderung, dem Kreditinstitut auch die Klausel „Bankauskunft 25 EUR“ im Preisverzeichnis zu untersagen. Der vzbv hatte kritisiert, die unbestimmte Klausel ermögliche der Bank, für beliebige Auskünfte Geld zu verlangen – selbst für Auskünfte, die dem Kunden aufgrund gesetzlicher Regelungen zustehen. Die Richter hielten die Klausel dagegen für zulässig. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ginge hinreichend hervor, dass nur Auskünfte über die wirtschaftliche Situation des Kunden an Dritte kostenpflichtig seien, nicht aber Kontoauskünfte gegenüber dem Kunden. Der vzbv hält die Klausel weiterhin für intransparent, weil sie nicht auf die AGB verweist. Gegen diesen Teil des Urteils hat der vzbv daher Berufung eingelegt.

(vzbv, PM vom 22.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


04.10.2024

EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Der EuGH stellt klar, dass Lebensmittel aus Drittländern das EU-Bio-Logo nur tragen dürfen, wenn sie den EU-Vorgaben vollständig entsprechen.

weiterlesen
EuGH zur Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Meldung

tanaratgraphy/123rf.com


04.10.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Ziel der Leitlinien ist ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit.

weiterlesen
Nachhaltigkeitsberichterstattung: CEAOB veröffentlicht Leitlinien

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


02.10.2024

Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.

weiterlesen
Solarpaket: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank