• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen

22.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Konsultation zur Zweckmäßigkeit aufsichtlicher Meldungen

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Die Europäische Kommission, hier die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, hat eine Konsultation zu aufsichtlichen Meldepflichten im Bereich Banken und Finanzen veröffentlicht.

Mit der Konsultation wendet sich die Generaldirektion in erster Linie an Interessenträger, die direkt oder indirekt mit aufsichtlichen Meldepflichten zu tun haben. Dies sind im Wesentlichen Institute aus den Branchen Bankwesen, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Investmentfonds. Die Konsultation könnte aber auch für Wirtschaftsprüfer von Interesse sein, die im Finanzsektor beratend tätig sind.

Bewertung der aufsichtlichen Meldepflichten

Anhand der Konsultation soll die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der EU-Mehrwert der seit Ende 2016 geltenden aufsichtlichen Meldepflichten bewertet werden. Außerdem sollen die Kosten für die Erfüllung solcher Meldepflichten sowie Möglichkeiten zur Vereinfachung und Optimierung der Meldungen ermittelt werden.

Die Konsultation finden Sie hier; sie endet am 28.02.2018.

(WPK, PM vom 16.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)