15.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft

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Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die seit Samstag, den 13.01.2018 gilt, stärkt den Wettbewerb von Zahlungsdiensten und Apps zur Kontenverwaltung. Gleichzeitig schafft die Richtlinie mehr Sicherheit und Datenschutz für Online-Zahlungen. Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten werden damit abgeschafft.

Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie, die von der Europäischen Kommission im Juli 2013 vorgeschlagen und von den beiden Gesetzgebern 2015 angenommen wurde, ist die letzte in einer Reihe von von der EU angenommenen Rechtsvorschriften, mit denen moderne, effiziente und kostengünstige Zahlungsdienste bereit gestellt und der Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen erhöht werden sollen. Die Richtlinie übernimmt und ersetzt die Richtlinie 2007/64/EG (Richtlinie über Zahlungsdienste – PSD1), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte. Mit der nun überarbeiteten Richtlinie werden die Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste angepasst, einschließlich elektronischer und mobiler Zahlungen, während gleichzeitig ein sichereres Umfeld für die Verbraucher gewährleistet wird.

Neue Berechnung von Zahlungsentgelten

Die neuen Vorschriften sind am 13.01.2018 in Kraft getreten. Zuvor mussten die Mitgliedstaaten sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht übernehmen. Dies bedeutet:

  • Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für das Recht auf Zahlung mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
  • Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
  • Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten. Diese Vorschriften werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten der technischen Regulierungsstandards (RTS) für eine starke Kundenauthentifizierung gültig, die von der Kommission am 27. November 2017 angenommen wurden;
  • Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts („ohne Fragen“) für Lastschriften in Euro.

(EU-Kommission, PM vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)


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