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12.01.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen

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©AndreyPopov/fotolia.com

Die EU-Regulierung hat zahlreiche Neuerungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers mit sich gebracht und werfen Fragen bei der Auslegung auf. Das IDW Positionspapier zu Nichtprüfungsleistungen greift diese Fragen auf und gibt Anwendungshinweise für Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse und Abschlussprüfer.

Wesentliche Neuerungen in der dritten Auflage des IDW Positionspapiers zu Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers betreffen:

  • Abschnitt 3.3 zur Frage, wann eine Nichtprüfungsleistung „indirekt“ für das geprüfte Unternehmen erbracht wird.
  • Abschnitt 4.3.1 zur Frage, welche Honorare für Leistungen des Abschlussprüfers als Honorare für Abschlussprüfungen zu erfassen sind.
  • Abschnitt 4.3.3 und Abschnitt 4.3.4, in denen konkretisiert wird, wann eine Nichtprüfungsleistung „nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich“ ist, so dass sie nach der EU-Verordnung für Zwecke des 70%-Cap nicht zu berücksichtigen ist.

Das IDW-Positionspapier finden Sie hier.

(IDW vom 12.01.2018 / Viola C. Didier)


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