• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Regeln gegen Steuerhinterziehung in Kraft

04.01.2018

Meldung, Steuerrecht

Neue Regeln gegen Steuerhinterziehung in Kraft

Beitrag mit Bild

In den jüngsten Skandalen wie den „Paradise Papers“ wurde massiver Steuermissbrauch aufgedeckt – jetzt sorgt die EU durch neue Regeln für mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit.

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Vorschriften zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Die neuen Regeln sollen den Steuerbehörden bei der Bekämpfung der durch die Paradise-Papers aufgedeckten Strukturen zur Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einen wichtigen Impuls geben.

„Wir wollen den Steuerbehörden die entscheidenden  Informationen über die Personen geben, die hinter einem Unternehmen oder einer Stiftung stehen. Nur so können sie Steuerhinterzieher identifizieren und bekämpfen“, so Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll. Die neuen geänderten Vorschriften, die in der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung verankert sind, werden den Steuerbehörden den dringend benötigten Zugang zu Informationen über die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen, Trusts und Fonds ermöglichen und es ihnen ermöglichen, schnell und effizient auf Fälle von Steuerhinterziehung und -umgehung zu reagieren.

(EU-Kommission, PM vom 03.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


02.05.2024

Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Vor dem Finanzgericht Münster war streitig, ob die im Jahr 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

weiterlesen
Urteil: Die Energiepreispauschale ist steuerbar

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


02.05.2024

Interoperabilitätsleitfaden von ISSB und EFRAG

Der Interoperabilitätsleitfaden „ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance“ legt die Kompatibilität und Anwendung der IFRS ESRS detailliert dar.

weiterlesen
Interoperabilitätsleitfaden von ISSB und EFRAG

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


30.04.2024

Zur Berechnung von Überentnahmen

Bei der Berechnung von Überentnahmen ist das Eigenkapital einer GmbH als Einlage zu berücksichtigen, die der Alleingesellschafter auf sein Einzelunternehmen verschmolzen hat.

weiterlesen
Zur Berechnung von Überentnahmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank