• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

29.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Groß- und Millionenkredite: BaFin schafft Länderrisikoverordnung ab

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Die BaFin hat im Einvernehmen mit der Bundesbank die Länderrisikoverordnung abgeschafft sowie die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) angepasst. Die entsprechende Verordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Damit tritt die Streichung der Länderrisikoverordnung zum 01.01.2018 in Kraft. Die darin enthaltenen relevanten bankaufsichtlichen Informationen sind mittlerweile im Millionenkreditmeldewesen enthalten, so dass die Länderrisikoverordnung verzichtbar ist.

Änderungen im Großkredit- und Millionenkreditwesen

Die bereits konsultierten Änderungen der GroMiKV sehen vor, mit Wirkung zum 01.01.2018 Institutsgruppen mit zentralem Risikomanagement bei Großkrediten denselben Spielraum für Risikopositionen gegenüber anderen gruppenangehörigen Unternehmen einzuräumen wie Gruppen mit zentraler Liquiditätssteuerung. Zudem wird das Meldewesen für Millionenkredite zum 01.01.2019 wieder auf seinen originären bankaufsichtlichen Kern begrenzt. Dazu verzichtet die angepasste Verordnung auf neue Meldeformate mit umfassenden Meldevorgaben, die eigentlich zum 01.01.2019 in Kraft treten sollten. Stattdessen bleiben die aktuell gültigen Meldeformate zu den Betragsdaten bestehen und werden lediglich ergänzt.

(BaFin, PM vom 29.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)