• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Liquiditätsstresstests: Leitlinien für Kapitalverwaltungsgesellschaften

13.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Liquiditätsstresstests: Leitlinien für Kapitalverwaltungsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©interstid/fotolia.com

Die BaFin hat einen Bericht mit Leitlinien für Liquiditätsstresstests deutscher Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Die Leitlinien beschreiben die angemessene Ausgestaltung der Liquiditätsstresstests im Kontext des Liquiditätsrisikomanagements.

Das Liquiditätsrisiko, dem Investmentfonds ausgesetzt sind, lässt sich nur schwer erfassen, da Fonds unterschiedlich liquide Vermögensgegenstände halten und Anlegern zugleich eine möglichst kurzfristige Anteilrücknahme anbieten. Stresstests sind ein wichtiges Werkzeug, um dieses Risiko zu messen und zu steuern. Sie können helfen, das Portfolio- und Risikomanagement zu verbessern, das individuelle Liquiditätsrisiko auf Fondsebene zu reduzieren und damit auch das Risiko im Finanzsystem zu begrenzen.

Wie sollten Stresstests aussehen?

Die angemessene Ausgestaltung von Stresstests hängt vom Geschäftsmodell und der Größe der Fondsgesellschaft ab. Jedoch sollten Meldewege und Verantwortlichkeiten stets klar geregelt sein. Das Design der Stresstestszenarien und auch deren Häufigkeit sind möglichst auf den Fonds zuzuschneiden. Die Leitlinien beinhalten daher keine allgemeingültigen Vorgaben für Liquiditätsstresstests, sondern stellen die Kapitalverwaltungsgesellschaften in die Verantwortung, für die Risikosteuerung die am besten geeigneten Werkzeuge anzuwenden.

Den BaFin-Bericht mit den Leitlinien für Liquiditätsstresstests finden Sie hier.

(BaFin, PM vom 08.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Meldung

©cienpies/123rf.com


10.07.2025

BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Steuerbescheide können umfassend geändert werden, wenn Daten dem Finanzamt elektronisch übermittelt wurden, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH stärkt Änderungsmöglichkeiten bei elektronischer Datenübermittlung

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


09.07.2025

Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Die Änderungen im UStG und UStAE schaffen steuerliche Entlastung, reduzieren Bürokratie und bringen Klarheit in bislang unklare Sachverhalte.

weiterlesen
Steuervereinfachung: BMF passt Anwendungserlass an

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank